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EU DS-GVO für Kanzleien
Wie dürfen wir Sie beim Datenschutz unterstützen?
Warum Datenschutz in Kanzleien besonders sensibel ist
Kanzleien verarbeiten täglich hochsensible personenbezogene Daten – von Mandantendaten über Gegner- und Zeugendaten bis hin zu Mitarbeiterinformationen. Seit dem 25.05.2018 gilt mit der EU‑Datenschutzgrundverordnung (EU DS‑GVO) ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht, das auch für Kanzleien unmittelbar verbindlich ist. Verstöße können nicht nur zu erheblichen Bußgeldern führen, sondern auch das Vertrauen von Mandantinnen und Mandanten nachhaltig beschädigen. Ein strukturiertes Datenschutzkonzept ist daher ein wesentlicher Bestandteil der berufsrechtlichen Sorgfalt.
Zentrale Anforderungen der EU DS‑GVO für Kanzleien
Die Umsetzung der DS‑GVO beschränkt sich nicht auf die Frage, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss. Jede Kanzlei muss ihre internen technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig prüfen und dokumentieren – etwa den geschützten Zugang zu Akten und IT‑Systemen, Berechtigungen im Kanzleinetzwerk sowie sichere Kommunikationswege mit Mandanten. Auch der Internetauftritt spielt eine wichtige Rolle: Datenschutzerklärung, Kontaktformulare, Online‑Terminvereinbarung oder Mandatsanbahnungsprozesse müssen transparent und rechtssicher gestaltet sein. Welche Daten über die Website erhoben werden, zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage, ist klar zu benennen. Mitarbeitende sind auf Vertraulichkeit und Datengeheimnis zu verpflichten und im Umgang mit Mandanten‑ und Mitarbeiterdaten zu schulen. Darüber hinaus sollten Kanzleien die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten – etwa bei der Veröffentlichung von Teamfotos auf der Website oder bei der Nutzung externer Dienstleister – durch geeignete Einwilligungen und Auftragsverarbeitungsverträge absichern.
Datenschutzbeauftragter für Kanzleien
Nach deutschem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist in der Regel ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu benennen, wenn im Verantwortungsbereich mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind; daneben kann eine Benennungspflicht bestehen, wenn etwa bestimmte risikobehaftete Verarbeitungen vorliegen oder eine Datenschutz‑Folgenabschätzung erforderlich ist. Zu berücksichtigen sind dabei nicht nur Vollzeitkräfte, sondern auch Teilzeitkräfte, Auszubildende oder freie Mitarbeitende mit regelmäßigem Zugriff auf Kanzleisysteme. Unabhängig von einer formalen Bestellpflicht profitieren Kanzleien von einer professionellen datenschutzrechtlichen Begleitung: Ein externer Datenschutzbeauftragter oder spezialisierter Berater unterstützt bei der Bewertung der Risiken, der Gestaltung von Prozessen, der Dokumentation sowie bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden. main‑point consulting hilft Kanzleien, die erforderlichen Datenschutzmaßnahmen realistisch einzuschätzen und effizient umzusetzen – vom ersten Überblick bis zur laufenden Betreuung.
EU DS-GVO für Kanzleien
- Mandantendaten
- Berufsgeheimnis
- Datenschutzorganisation
Warum main-point Conulting
Unsere Berater sind seit 2018 durch die DEKRA als „Fachkräfte für Datenschutz“ zertifiziert – ein Qualitätsnachweis, der für Sie maximale Rechtssicherheit bedeutet. Sie profitieren von fundiertem Fachwissen, das regelmäßig geprüft und auf dem neuesten Stand gehalten wird. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Datenschutzprozesse nicht nur „okay“, sondern wirklich normkonform und zukunftssicher sind.
Datenschutz ist komplex – und jedes Unternehmen hat andere Strukturen, Risiken und Abläufe. Durch mehr als 15 Jahre Erfahrung in Unternehmen, Kanzleien und Praxen kennen wir nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern auch die praktischen Herausforderungen. Diese Erfahrung ermöglicht es uns, Lösungen zu entwickeln, die für Ihren Alltag funktionieren, statt zusätzliche Belastung zu erzeugen.
Viele Beratungen liefern schwere Ordner voller Theorie. Wir nicht.
main-point consulting steht für verständliche, pragmatische und direkt umsetzbare Beratung, ohne juristische Endlosschlaufen.
Jede Maßnahme wird so ausgearbeitet, dass sie zu Ihren Abläufen passt und im Betrieb tatsächlich gelebt werden kann.
Ihr Vorteil: Datenschutz, der schützt – ohne den Arbeitsfluss zu behindern.
Wir kennen die besonderen Anforderungen dieser Branchen im Detail:
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sensible Mandanten- und Patientendaten
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kleine Teams mit hohem Kommunikationsbedarf
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komplexe Verarbeitungsprozesse
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strenge gesetzliche Vorgaben
Diese Spezialisierung sorgt dafür, dass Sie keine Standardlösungen erhalten, sondern branchengerechte Datenschutzkonzepte, die Ihren tatsächlichen Bedarf abbilden.
Bei uns gibt es keine versteckten Kosten, kein Beraterwechsel und keine unübersichtlichen Stundensätze.
Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Prozesse kennt, Sie langfristig begleitet und jederzeit erreichbar ist.
Unsere Preismodelle sind klar strukturiert – Sie wissen im Vorfeld genau, welche Leistungen Sie erhalten, und behalten volle Kontrolle über Ihre Kosten.
Egal, ob Sie eine persönliche Betreuung vor Ort bevorzugen oder flexible Termine per Videokonferenz wünschen – wir richten uns nach Ihren Bedürfnissen.
So können wir Sie bundesweit schnell und unkompliziert unterstützen, unabhängig von Standort oder Unternehmensgröße. Gravida Magna Mi A Libero.
Über uns
Starten Sie jetzt mit Ihrer sicheren Datenschutzlösung.
Wir beraten Sie persönlich, schnell und unverbindlich.
